Trần Văn Hải
27 Jahre · Hải Phòng · Anlagenmechanik SHK
Wir gewinnen Menschen in Vietnam, bringen sie sprachlich auf Niveau, führen Anerkennung und Visumverfahren und begleiten die Ankunft. Sie führen Interviews, unterschreiben den Vertrag und arbeiten mit dem neuen Teammitglied.
Manche Betriebe brauchen sofort eine ausgebildete Kraft. Andere wollen selbst ausbilden und langfristig binden. Beides ist rechtlich möglich, läuft aber völlig unterschiedlich ab. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, welcher Weg zu Ihrem Bedarf passt — und planen ihn rückwärts vom Wunschtermin.
Bereits im Herkunftsland ausgebildet, oft mit Praxisjahren
Anerkennung des Abschlusses — vor oder nach der Einreise
Deutsch B1 bis B2, je nach Beruf und Bundesland
Arbeitsvertrag zu Ihrem Tarif ab Tag 1
Schulabschluss und Motivation, Ausbildung erfolgt bei Ihnen
Deutsch B1 vor der Ausreise, meist rund 800 Stunden
Regulärer Ausbildungsvertrag nach BBiG oder PflBG
Längerer Vorlauf, dafür sehr hohe Bindung
Unsere Kandidat:innen kommen nicht irgendwohin. Sie kommen nach Deutschland mit einem klaren Ziel: ein anerkannter Beruf, ein verlässliches Einkommen, ein eigenes Leben. Das merken Sie im Interview — und Sie merken es im Betrieb.
Wir sind in beiden Kulturen zuhause. Deshalb wählen wir nicht nur nach Zeugnis aus, sondern bereiten realistisch auf die Rolle vor: was der Arbeitsalltag in Deutschland fordert, wie hier kommuniziert wird und was im ersten Jahr wirklich auf sie zukommt.
Unsere Arbeit endet nicht am ersten Arbeitstag. Über die Viet Connect Community begleiten wir jede Person weiter — mit Mentoring und einem Netzwerk, das das Ankommen von Tag 1 an leichter macht.
Mentoring über die gesamte Einarbeitung und eine Plattform, die alle Fachkräfte und Azubis unserer Jahrgänge verbindet — ab dem ersten Tag in Deutschland.
Zwischen Erstgespräch und eingearbeiteter Kraft liegen ein Auswahlverfahren, ein Sprachkurs, eine Zeugnisbewertung, ein Visumverfahren und ein Umzug über 9.000 Kilometer. Wir decken diese Kette lückenlos ab — für Pflege genauso wie für Handwerk, Bau, Gastronomie, Logistik und Technik.
Fachliche Vorprüfung, Motivations- und Belastbarkeitsinterview, Zeugnisbewertung über anabin bzw. ZAB, Gesundheits- und Führungszeugnis. Sie erhalten geprüfte Dossiers, keine Lebenslaufstapel.
Wir bestimmen früh die zuständige Stelle — IHK FOSA, Handwerkskammer oder die Landesbehörde bei Gesundheitsberufen — und klären, ob voll anerkannt wird, ob eine Anpassungsqualifizierung nötig ist oder ob der Beruf gar keine Anerkennung braucht.
Vollzeitkurs in Vietnam mit berufsbezogenem Wortschatz, Dokumentation und Landeskunde. Prüfung bei telc, Goethe-Institut oder ÖSD. Welches Niveau nötig ist, hängt vom Beruf und vom Bundesland ab — wir legen es vor dem Kursstart fest, nicht danach.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, Beglaubigungen und Botschaftstermin in Hà Nội oder Konsulatstermin in Hồ Chí Minh City. Ihre Personalabteilung bleibt außen vor.
Abholung, Wohnung, Anmeldung, Konto, Krankenkasse, Steuer-ID — und eine Ansprechperson, die Vietnamesisch spricht. Der häufigste Kündigungsgrund im ersten Jahr ist nicht die Arbeit, sondern das Drumherum.
Persönliches Mentoring über die Einarbeitung hinaus und eine Plattform, die alle Fachkräfte und Azubis unserer Jahrgänge verbindet. Mehr zur Community
Halbtagsworkshop für Teamleitung, Meister und Praxisanleitung: Feedback über Kulturgrenzen, Sprachbarrieren im Schicht- und Baustellenalltag, Onboarding-Checkliste.
Jedes Profil enthält Zeugnisbewertung, Anerkennungsstand, Sprachniveau, Praxisstunden, Gesundheits- und Führungszeugnis sowie eine Videovorstellung. Alles vorgeprüft, bevor es bei Ihnen auf den Tisch kommt.
27 Jahre · Hải Phòng · Anlagenmechanik SHK
Alles andere läuft über uns. Was bei Ihnen bleibt, ist die Entscheidung — und später die ganz normale Einarbeitung.
Erstgespräch zur Bedarfsanalyse · 90 Minuten
Videointerviews mit Ihrer Auswahl · 2 Runden
Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zu Ihrem Tarif
Einarbeitung und Anleitung wie bei jeder Einstellung
Endet das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis innerhalb der ersten zwölf Monate aus Gründen, die in der Person liegen, stellen wir Ersatz zum nächstmöglichen Termin ohne erneutes Vermittlungshonorar. Wichtiger ist die Prävention: Isolation und Überforderung in den ersten Monaten sind die häufigsten Gründe — genau dafür gibt es das Mentoring.
Das hängt stark vom Beruf ab. Auf der Baustelle oder in der Produktion trägt B1 einen guten Teil des Alltags. In der Pflege, im Kundenkontakt und überall dort, wo dokumentiert wird, sollten Sie B2 einplanen — in reglementierten Gesundheitsberufen verlangen die meisten Bundesländer B2 ohnehin. Rechnen Sie in den ersten Monaten mit mehr Rückfragen und mehr Vier-Augen-Prinzip.
Zwei bis vier pro Standort und Jahrgang. Kleine Gruppen verbessern die Bleibequote deutlich, weil der Ausfall einer sozialen Anbindung nicht sofort zur Isolation führt. Eine einzelne Person an einem Standort ohne vietnamesisches Umfeld ist das riskanteste Setup.
Ja, wenn Sie planbar Bedarf haben. Der Aufwand pro Person sinkt nicht linear mit der Betriebsgröße — entscheidend ist, ob jemand bei Ihnen die Anleitung übernimmt und ob Sie beim Wohnraum helfen können. Kleine Betriebe sind für Ankommende oft angenehmer als große, weil Anschluss dort schneller entsteht.
Bei Fachkräften mit vorhandenem Abschluss und ausreichendem Deutsch je nach Anerkennungsweg meist sechs bis zwölf Monate. Bei Auszubildenden, die den Sprachkurs erst absolvieren, planen Sie zwölf bis achtzehn Monate. Den realistischen Startpunkt für Ihren Fall nennen wir im Erstgespräch.
Vietnam bildet in weit mehr Feldern aus, als in Deutschland angekommen ist. Wir arbeiten in sechs Bereichen — überall dort, wo es solide Berufsausbildung im Herkunftsland gibt und in Deutschland offene Stellen.
Gesundheitsberufe brauchen zwingend eine staatliche Anerkennung, bevor jemand im Beruf arbeiten darf. Handwerk, Bau, Logistik und viele technische Berufe sind meist nicht reglementiert — dort geht es deutlich schneller.
Das nötige Niveau bestimmt der Beruf, nicht der Wunsch. Wo dokumentiert wird und wo Fehler Menschen gefährden, ist B2 Pflicht. Wo im Team gearbeitet wird, trägt B1 den Start — mit Weiterförderung im Betrieb.
Eine erfahrene Fachkraft mit B1 kann in unter einem Jahr da sein. Eine Auszubildende ohne Deutschkenntnisse braucht den vollen Sprachkurs. Wir planen immer rückwärts vom Wunschtermin.
Der weitaus größere Teil der Arbeit liegt bei uns. Bei Ihnen bleiben ein Gespräch, die Auswahl, ein Vertrag — und später die ganz normale Einarbeitung. Welcher der beiden Wege für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.
Für Menschen, die in Vietnam bereits einen Beruf gelernt und meist mehrere Jahre gearbeitet haben. Sie steigen bei Ihnen direkt als Fachkraft ein — je nach Beruf entweder mit fertiger Anerkennung oder über eine Anerkennungspartnerschaft parallel zur Beschäftigung.
Wir klären Stellenprofil, Tarif, Region und Wunschtermin — und prüfen, ob der Beruf in Deutschland reglementiert ist. Aufwand für Sie: ein Gespräch, 90 Minuten.
Wir sichten in Hà Nội, Hải Phòng, Đà Nẵng und Hồ Chí Minh City vor, prüfen Abschlüsse über anabin und führen Fach- und Motivationsinterviews. Sie erhalten geprüfte Dossiers und führen zwei Runden Videointerviews.
Antrag bei der zuständigen Stelle — IHK FOSA, Handwerkskammer oder Landesbehörde. Ergebnis ist volle Gleichwertigkeit, ein Bescheid über Teilanerkennung mit Auflagen oder die Feststellung, dass der Beruf keine Anerkennung braucht.
Vollzeitkurs in Vietnam mit berufsbezogenem Wortschatz bis B1 oder B2, Prüfung bei telc, Goethe-Institut oder ÖSD. Parallel läuft bei Ihnen der Arbeitsvertrag.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, Beglaubigungen und Botschaftstermin. Danach Abholung, Wohnung, Anmeldung, Konto und Krankenkasse.
Läuft die Anerkennung noch, treiben wir sie gemeinsam mit Ihnen weiter — dafür gibt es die Anerkennungspartnerschaft. Über die Community bleiben Mentoring und Sprachförderung im Hintergrund.
Für Betriebe, die selbst ausbilden wollen. Der Vorlauf ist länger, weil der komplette Sprachkurs vor der Ausreise liegt — dafür ist die Bindung an Ihren Betrieb am Ende deutlich stärker.
Wir klären Ausbildungsplätze, Wunschprofil, Region und den geplanten Ausbildungsstart. Daraus planen wir rückwärts. Aufwand für Sie: ein Gespräch, 90 Minuten.
Vorauswahl an Partnerschulen, Bewertung der Schulabschlüsse über anabin bzw. ZAB und Motivationsinterviews. Sie erhalten geprüfte Dossiers und führen zwei Runden Videointerviews.
Rund 800 Unterrichtsstunden im Vollzeitkurs, inklusive Fachsprache, Dokumentation und Landeskunde. Prüfung bei telc oder Goethe-Institut. Parallel läuft der Ausbildungsvertrag bei Ihnen.
Verfahren nach § 16a AufenthG mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, Beglaubigungen und Botschaftstermin in Hà Nội. Danach Abholung, Wohnung, Anmeldung, Konto und Krankenkasse.
Reguläre Ausbildung nach BBiG oder PflBG bei Ihnen, mit Berufsschule und Vergütung nach Ihrem Tarif. Über die Community bleiben wir mit Mentoring und Sprachförderung bis zur Prüfung dabei.
Der Aufenthaltstitel kann in eine Erlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft überführt werden. Das Perspektivgespräch führen wir im letzten Ausbildungsjahr mit Ihnen — rechtzeitig, nicht zwei Wochen vor der Prüfung.
Wir rechnen vom gewünschten Startdatum zurück. Den realistischen Startpunkt für Ihren Betrieb nennen wir im Erstgespräch, nicht im Angebot.
Verzögerungen entstehen fast immer an drei Stellen: Sprachprüfungstermin, Anerkennungsbescheid und Botschaftstermin. Alle drei planen wir mit Reserve.
Kleine Gruppen pro Standort und Jahrgang verbessern die Bleibequote deutlich — soziale Anbindung ist der wichtigste einzelne Faktor.
Wir begleiten jede Fachkraft und jede Auszubildende über die Einarbeitung hinaus — durch persönliches Mentoring und über die Viet Connect Plattform, die den Austausch untereinander ermöglicht und das Ankommen von Tag 1 an erleichtert.
Jede Person hat jemanden, der Vietnamesisch spricht und den deutschen Arbeitsalltag kennt — bei fachlichen Fragen ebenso wie bei allem, was daneben passiert: Mietvertrag, Behördenbrief, Heimweh. Regelmäßige Gespräche gehören dazu, nicht nur der Anruf im Notfall.
Über die Community sind alle Fachkräfte und Azubis unserer Jahrgänge miteinander verbunden — über Branchen und Städte hinweg. Wer neu ankommt, findet vom ersten Tag an Menschen, die dieselbe Situation schon kennen, und einen direkten Draht zu uns.
Wer im ersten Jahr wieder geht, scheitert fast nie an der Arbeit. Es sind Einsamkeit, Behördenfrust und das Gefühl, mit allem allein zu sein. Genau da setzt die Community an — bevor daraus eine Kündigung wird.
Für Ihren Betrieb heißt das: weniger Betreuungsaufwand in der Anfangsphase und eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, dass aus der neuen Kraft ein festes Teammitglied wird.
Fehler in der Aufenthalts- und Anerkennungskette fallen nicht sofort auf, sondern bei der ersten Verlängerung. Wir dokumentieren jeden Schritt prüfungsfest.
Der Regelweg für ausgebildete Fachkräfte. Voraussetzung ist ein in Deutschland anerkannter oder als gleichwertig festgestellter Abschluss plus ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Wer voll anerkannt ist, darf in allen nicht reglementierten qualifizierten Berufen arbeiten — nicht nur im Anerkennungsberuf.
Seit März 2024 kann das Anerkennungsverfahren erst nach der Einreise laufen. Betrieb und Fachkraft verpflichten sich, es zügig zu betreiben. Voraussetzung sind unter anderem eine im Herkunftsland staatlich anerkannte Ausbildung von mindestens zwei Jahren und Deutschkenntnisse auf A2-Niveau. Der Titel wird zunächst für ein Jahr erteilt und ist verlängerbar.
Grundlage für die qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland. Erforderlich sind die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, ein Ausbildungsvertrag und der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse — in der Regel B1.
Für Hochschulabschlüsse und vergleichbare Qualifikationen, mit eigenen Gehaltsschwellen, die jährlich angepasst werden und in Engpassberufen niedriger liegen. Für IT-Fachkräfte gibt es einen eigenen Zugang über einschlägige Berufserfahrung statt formalem Abschluss.
Seit Juni 2024 möglich, auf Basis eines Punktesystems mit Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Für die geplante Vermittlung in einen konkreten Betrieb ist sie meist nicht der Weg der Wahl — wir prüfen sie aber mit.
Ihr Betrieb kann das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Vollmacht einleiten. Das verkürzt die Bearbeitungszeiten spürbar. Die Vollmacht bereiten wir vor, den Antrag begleiten wir.
Bei IHK-Berufen die IHK FOSA, bei Handwerksberufen die Handwerkskammer, bei Gesundheits- und Pflegeberufen die jeweilige Landesbehörde. Zeugnisse und Schulabschlüsse lassen wir vorab über anabin bzw. die ZAB bewerten — vor dem Visumantrag, nicht danach.
Kandidat:innen zahlen bei uns nichts für die Vermittlung. Die Kosten trägt der deutsche Betrieb. Bei Gesundheitsberufen orientieren wir uns zusätzlich am WHO-Kodex zur internationalen Anwerbung von Gesundheitspersonal.
Bạn đã có nghề và muốn làm việc tại Đức? Hay bạn muốn học nghề từ đầu? Viet Connect đồng hành cùng bạn từ lớp tiếng Đức ở Việt Nam đến ngày đi làm đầu tiên — và bạn không phải trả phí môi giới.
Bằng tốt nghiệp THPT, hoặc bằng nghề / kinh nghiệm làm việc trong ngành
Ứng viên học nghề: thường từ 18–28 tuổi · ứng viên đã có nghề: không giới hạn
Đủ sức khỏe cho công việc
Sẵn sàng học tiếng Đức toàn thời gian trong nhiều tháng
Không thu phí môi giới — chi phí do doanh nghiệp Đức chi trả
Nộp hồ sơ, phỏng vấn và kiểm tra năng lực. Sau đó bạn biết rõ mình đi theo hướng nào: làm việc ngay hay học nghề — và khi nào bắt đầu.
Lớp toàn thời gian đến B1 hoặc B2 kèm từ vựng chuyên ngành. Thi lấy chứng chỉ telc, Goethe hoặc ÖSD. Song song, chúng tôi làm thủ tục công nhận bằng cấp.
Hợp đồng có lương theo quy định của Đức, có người Việt hỗ trợ tại chỗ và cộng đồng Viet Connect đồng hành từ ngày đầu tiên.
Điều dưỡng và y tế · Cơ khí, điện, kỹ thuật · Xây dựng và hoàn thiện · Nhà hàng và khách sạn · Logistics và sản xuất · CNTT và kỹ sư. Nếu nghề của bạn không có trong danh sách, hãy cứ liên hệ — chúng tôi sẽ kiểm tra miễn phí.
Wir klären Bedarf, Startdatum, Stellen und den realistischen Zeitrahmen. Danach wissen Sie, ob das Modell zu Ihrem Betrieb passt, welcher Weg der richtige ist — und was es kostet.
E-Mail samuel.halder@viet-connect.de
Telefon +49 152 57448243
Viet Connect UG (haftungsbeschränkt)
Maxhofstraße 27 · 81475 München
Geschäftsführer Samuel Halder
Văn phòng Việt Nam · Hà Nội
Viet Connect UG (haftungsbeschränkt)
Maxhofstraße 27
81475 München
Deutschland
Samuel Halder, Geschäftsführer
Telefon: +49 152 57448243
E-Mail: samuel.halder@viet-connect.de
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB-Nummer ergänzen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
USt-IdNr. ergänzen
Samuel Halder
Maxhofstraße 27, 81475 München
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen entfernen wir diese Inhalte umgehend.
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft; rechtswidrige Inhalte waren nicht erkennbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernen wir derartige Links umgehend.
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Wort-Bild-Marke und Logo: Viet Connect UG (haftungsbeschränkt).
Stand: August 2026
Diese Website kommt ohne Cookies, ohne Tracking und ohne externe Dienste aus. Alles, was Sie hier sehen, wird von unserem eigenen Server ausgeliefert.
Viet Connect UG (haftungsbeschränkt)
Maxhofstraße 27, 81475 München
Vertreten durch den Geschäftsführer Samuel Halder
E-Mail: samuel.halder@viet-connect.de
Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht bestellt, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür derzeit nicht vorliegen. Bei mehr als 20 ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigten Personen prüfen (§ 38 BDSG)
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Unsere Website wird bei einem Dienstleister innerhalb der Europäischen Union gehostet: Hoster, Anschrift und Auftragsverarbeitungsvertrag ergänzen. Mit dem Anbieter besteht ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Beim Aufruf der Website erhebt der Server automatisch Informationen, die Ihr Browser übermittelt:
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im technisch fehlerfreien Betrieb und in der Sicherheit unserer Systeme. Die Logfiles werden nach spätestens sieben Tagen gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines konkreten Sicherheitsvorfalls benötigt werden.
Wir setzen keine Cookies und keine Technologien zur Reichweitenmessung, Analyse oder Profilbildung ein. Es findet keine Einbindung von Google Analytics, Meta-Pixeln, Werbenetzwerken oder vergleichbaren Diensten statt. Ein Cookie-Banner ist daher nicht erforderlich.
Alle Schriftarten und Bilddateien sind lokal in die Seite eingebettet und werden von unserem eigenen Server ausgeliefert. Es besteht insbesondere keine Verbindung zu Google Fonts oder zu einem Content-Delivery-Network. Ihre IP-Adresse wird dadurch nicht an Dritte übertragen.
Das Kontaktformular auf dieser Website überträgt keine Daten an unseren Server. Es öffnet nach dem Absenden das auf Ihrem Gerät eingerichtete E-Mail-Programm mit den von Ihnen eingegebenen Angaben. Die Übermittlung erfolgt also durch Sie selbst per E-Mail.
Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Anfrage auf den Abschluss oder die Durchführung eines Vertrags gerichtet ist, andernfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Beantwortung von Anfragen. Anfragen aus dem geschäftlichen Bereich unterliegen den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit verarbeiten wir Daten von Personen, die sich für eine Beschäftigung oder Ausbildung in Deutschland interessieren. Dazu gehören insbesondere Stammdaten, Ausbildungs- und Berufsnachweise, Zeugnisse, Sprachzertifikate sowie Angaben zum Anerkennungs- und Visumverfahren.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 26 BDSG für die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung aufenthalts- und anerkennungsrechtlicher Pflichten erforderlich ist.
In einzelnen Berufsfeldern verlangen Behörden oder Arbeitgeber Nachweise über die gesundheitliche Eignung. Es handelt sich dabei um besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO. Wir verarbeiten sie ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen, jederzeit widerruflichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO und geben sie nur an die Stellen weiter, die sie anfordern.
Kandidatenprofile werden ausschließlich nach vorheriger Zustimmung der betroffenen Person an konkret benannte Unternehmen weitergegeben. Eine anlasslose Weitergabe oder Veröffentlichung findet nicht statt.
Für die Anwerbung, Sprachausbildung und Betreuung vor Ort arbeiten wir mit Partnern in der Sozialistischen Republik Vietnam zusammen. Vietnam ist ein Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art. 45 DSGVO.
Die Übermittlung erfolgt daher auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, ergänzt um eine Prüfung der Rechtslage im Empfängerland und um technische und organisatorische Zusatzmaßnahmen. Soweit die Übermittlung zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person erforderlich ist, stützen wir sie zusätzlich auf Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Kopie der Garantien stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Personenbezogene Daten geben wir nur weiter, soweit dies für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Empfänger können insbesondere sein:
Mit Auftragsverarbeitern schließen wir Verträge nach Art. 28 DSGVO. Ein Verkauf von Daten findet nicht statt.
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Bewerberdaten löschen wir spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens, sofern keine Einwilligung in eine längere Aufbewahrung vorliegt oder ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Für Geschäftsunterlagen gelten die handels- und steuerrechtlichen Fristen nach § 257 HGB und § 147 AO.
Sie haben jederzeit das Recht auf
Wenden Sie sich dafür an samuel.halder@viet-connect.de.
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Für uns zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach.
Diese Website nutzt eine TLS-Verschlüsselung. Sie erkennen das an der Adresszeile Ihres Browsers, die mit https:// beginnt.
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich unsere Leistungen, die eingesetzte Technik oder die Rechtslage ändern. Es gilt jeweils die auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.
Stand: August 2026
Für die Vermittlung und Begleitung von Fachkräften und Auszubildenden durch die Viet Connect UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Unternehmen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Viet Connect UG (haftungsbeschränkt), Maxhofstraße 27, 81475 München (nachfolgend „Viet Connect“) und ihren Auftraggebern über die Vermittlung und Begleitung von Fachkräften und Auszubildenden aus Vietnam.
(2) Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn Viet Connect ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(1) Viet Connect erbringt Dienstleistungen der Personalvermittlung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und kann insbesondere umfassen: Bedarfsanalyse, Rekrutierung und Vorauswahl in Vietnam, Bewertung von Bildungsnachweisen, Einleitung und Begleitung des Anerkennungsverfahrens, Organisation der Sprachausbildung, Begleitung des Visum- und Einreiseverfahrens, Unterstützung bei der Ankunft sowie Mentoring nach Arbeitsantritt.
(2) Viet Connect schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Ein Anspruch auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels, auf einen bestimmten Anerkennungsbescheid oder auf das Bestehen einer Sprachprüfung besteht nicht und kann von Viet Connect nicht zugesichert werden.
(3) Viet Connect ist keine Arbeitnehmerüberlassung. Ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person zustande.
(4) Viet Connect erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Einzelfragen sind vom Auftraggeber mit fachkundiger Beratung zu klären.
(1) Darstellungen auf der Website von Viet Connect sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot von Viet Connect und dessen Annahme durch den Auftraggeber in Textform zustande.
(1) Der Auftraggeber stellt vollständige und zutreffende Angaben zum Stellenprofil, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten und zu den Anforderungen an Qualifikation und Sprachniveau bereit.
(2) Der Auftraggeber wirkt an Auswahlgesprächen, an der Ausstellung erforderlicher Erklärungen gegenüber Behörden sowie gegebenenfalls an einer Vollmacht für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG mit.
(3) Der Auftraggeber sorgt für die Bedingungen, die eine erfolgreiche Einarbeitung ermöglichen, insbesondere für eine benannte Ansprechperson im Betrieb und für Unterstützung bei der Wohnungssuche, soweit vereinbart.
(4) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von Viet Connect.
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projektstart wird eine Anzahlung fällig. Der verbleibende Anteil wird mit dem tatsächlichen Arbeits- oder Ausbildungsantritt der vermittelten Person fällig.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.
(4) Stellt der Auftraggeber eine von Viet Connect vorgestellte Person innerhalb von zwölf Monaten nach Übermittlung des Profils ein, ohne dies anzuzeigen, wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Gleiches gilt bei einer Weitergabe des Profils an verbundene Unternehmen, die daraufhin eine Einstellung vornehmen.
(1) Viet Connect erhebt von Kandidatinnen und Kandidaten kein Vermittlungshonorar. Sämtliche Kosten der Vermittlung trägt der Auftraggeber.
(2) Viet Connect verpflichtet sich auf die Grundsätze fairer Anwerbung. Bei Gesundheitsberufen orientiert sich Viet Connect zusätzlich am WHO-Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften.
(1) Endet das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis innerhalb von zwölf Monaten nach Antritt aus Gründen, die in der Person der vermittelten Person liegen, bemüht sich Viet Connect um eine Nachbesetzung zum nächstmöglichen Termin ohne erneutes Vermittlungshonorar. Anfallende Fremdkosten wie Sprachkurs-, Prüfungs- und Verfahrensgebühren sind hiervon nicht erfasst.
(2) Der Anspruch entfällt, wenn die Beendigung auf Umständen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere bei betriebsbedingter Kündigung, bei Abweichungen von den zugesagten Arbeitsbedingungen oder bei unterlassener Einarbeitung.
(3) Der Anspruch besteht nur, wenn der Auftraggeber die Beendigung unverzüglich in Textform anzeigt und alle offenen Rechnungen beglichen sind.
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich.
(2) Übermittelte Kandidatenprofile sind ausschließlich für interne Auswahlzwecke bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Viet Connect und der betroffenen Person unzulässig.
(3) Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
(1) Viet Connect haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Viet Connect haftet nicht für behördliche Entscheidungen, insbesondere nicht für die Ablehnung oder Verzögerung von Visa-, Zustimmungs- oder Anerkennungsverfahren, und nicht für das Verhalten vermittelter Personen nach Vertragsschluss mit dem Auftraggeber.
(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
(3) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten zu vergüten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026
Internationale Anwerbung kann Menschen eine Zukunft eröffnen oder sie in Schulden und Abhängigkeit treiben. Der Unterschied liegt nicht in der Absicht, sondern in überprüfbaren Regeln. Das sind unsere.
Wir erheben von vermittelten Personen kein Honorar — weder für die Vermittlung noch für den Sprachkurs, das Anerkennungsverfahren oder die Anreise. Alle Kosten trägt das aufnehmende Unternehmen. Wir vermitteln auch keine Kredite und stellen keinen Kontakt zu Kreditgebern her.
Vor der Unterschrift kennt jede Person das tatsächliche Nettoeinkommen, die Lebenshaltungskosten am Einsatzort, die Arbeitszeiten und die Anforderungen des Berufs. Wir beschönigen nichts. Wer nach dem ehrlichen Bild absagt, hat die richtige Entscheidung getroffen.
Pass, Zeugnisse und Zertifikate bleiben jederzeit im Besitz der jeweiligen Person. Weder wir noch unsere Partner noch aufnehmende Unternehmen verwahren Originaldokumente als Sicherheit.
Rückzahlungsklauseln setzen wir nur ein, soweit sie nach deutschem Arbeitsrecht wirksam sind, und wir erklären sie vorher in der Muttersprache. Niemand soll durch Schulden an einen Arbeitsplatz gebunden sein.
Vergütung nach dem Tarif oder der betrieblichen Praxis des aufnehmenden Unternehmens — ohne Abschlag wegen der Herkunft. Verträge liegen zweisprachig vor.
Bei der Anwerbung von Gesundheitsfachkräften orientieren wir uns am Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation für die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal und werben nicht in Regionen an, in denen dadurch die lokale Versorgung gefährdet würde.
Jede vermittelte Person hat eine vietnamesischsprachige Ansprechperson und kann sich unabhängig vom Arbeitgeber an uns wenden. Beschwerden über Partner in Vietnam gehen direkt an die Geschäftsführung in München.
Wir lehnen Aufträge ab, wenn die zugesagten Bedingungen nicht eingehalten werden, wenn keine Einarbeitung stattfindet oder wenn erkennbar ist, dass Menschen als Lückenfüller statt als Kolleg:innen gedacht sind.